WEG-Verwaltung

In diesem Umfeld übernehmen wir die Aufgaben eines Verwalters von Wohnungseigentümergemeinschaften auf Basis der vorliegenden Teilungserklärung. Wir führen die Geschäfte der Gemeinschaft, führen WEG-Versammlungen durch, und setzen die gefassten Beschlüsse um.

Das Tätigkeitsfeld umfasst insbesondere:

  • Vertretung der Wohneigentümergemeinschaft (Annahme und Abgabe von Willenserklärungen) inkl. gerichtlicher und außergerichtlicher Vertretung
  • Vorbereitung, Einberufung, Durchführung und Protokollierung der Wohnungseigentümerversammlung und Durchsetzung der gefassten Beschlüsse
  • Aufstellung der jährlichen Abrechnung und des Wirtschaftsplans
  • Sorge für die Durchführung der Hausordnung
  • Sorge für die ordnungsgemäße Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums
  • Treuhänderische Verwaltung gemeinschaftlicher Gelder und Rechnungslegung über deren Verwendung
  • Abführung und Einnahme von Kosten- und Lastenbeiträgen
  • Genehmigungen im Namen der Gemeinschaft aussprechen und widerrufen
  • Überwachung der Nutzung gemeinschaftlicher Räume (z.B. Hofflächen, Trockenräume, Treppenhäuser, etc.)

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