WEG-Verwaltung
In diesem Umfeld übernehmen wir die Aufgaben eines Verwalters von Wohnungseigentümergemeinschaften auf Basis der vorliegenden Teilungserklärung. Wir führen die Geschäfte der Gemeinschaft, führen WEG-Versammlungen durch, und setzen die gefassten Beschlüsse um.
Das Tätigkeitsfeld umfasst insbesondere:
- Vertretung der Wohneigentümergemeinschaft (Annahme und Abgabe von Willenserklärungen) inkl. gerichtlicher und außergerichtlicher Vertretung
- Vorbereitung, Einberufung, Durchführung und Protokollierung der Wohnungseigentümerversammlung und Durchsetzung der gefassten Beschlüsse
- Aufstellung der jährlichen Abrechnung und des Wirtschaftsplans
- Sorge für die Durchführung der Hausordnung
- Sorge für die ordnungsgemäße Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums
- Treuhänderische Verwaltung gemeinschaftlicher Gelder und Rechnungslegung über deren Verwendung
- Abführung und Einnahme von Kosten- und Lastenbeiträgen
- Genehmigungen im Namen der Gemeinschaft aussprechen und widerrufen
- Überwachung der Nutzung gemeinschaftlicher Räume (z.B. Hofflächen, Trockenräume, Treppenhäuser, etc.)